Eine geplante Gesetzesänderung soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf von legalen Cannabisblüten in Österreich klären. Bis 2028 dürfen CBD-Shops verkaufen, ab 2029 ist der Verkauf ausschließlich in Tabak-Trafiken gestattet. Nach der Begutachtung werden Stellungnahmen e
Klarheit beim Verkauf von legalen Cannabisblüten in Österreich
Eine bevorstehende Gesetzesänderung in Österreich soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf von legalen Cannabisblüten klar definieren. Diese Neuregelung sieht vor, dass bis zum Jahr 2028 CBD-Shops weiterhin Cannabisprodukte verkaufen dürfen, während ab 2029 der Verkauf ausschließlich in Tabak-Trafiken gestattet ist. Nach der Begutachtung des Gesetzesentwurfs werden die eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt, und die Regierung plant, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden.
Regulierungen und Auflagen
Laut dem aktuellen Entwurf dürfen Cannabisprodukte bis 2028 nur von genehmigten Großhändlern bezogen und zu festgelegten Einzelhandelspreisen verkauft werden. Diese Informationen wurden vom zuständigen Finanzministerium bestätigt. Um den Jugendschutz zu gewährleisten, werden strenge Auflagen eingeführt, die unter anderem ein Zustellverbot und ein Werbeverbot für Cannabisprodukte umfassen. Diese Regelungen sind Teil des Abgabenänderungsgesetzes 2025.
Der Österreichische Cannabis Bundesverband hat sich zu dem Gesetzesentwurf geäußert und fordert die Einführung einer eigenen „Hanf-Lizenz“ für CBD-Shops, damit diese bis 2028 weiterhin verkaufen können. Verbandsobmann Klaus Hübner hat erklärt, dass die Übergangsfrist zwar als kurzfristige Entlastung anerkannt wird, jedoch die Novelle als verpasste Gelegenheit für eine moderne und wirtschaftlich sinnvolle Regulierung angesehen wird. Der Verband kritisiert insbesondere die Einordnung von Cannabis als Tabakprodukt und fordert ein eigenständiges Cannabisgesetz.
Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Branchen
Ein weiterer Punkt der Kritik betrifft die ungleiche Behandlung gegenüber anderen Branchen. So gilt für Geschäfte, die „Liquids“ für E-Zigaretten verkaufen, eine Übergangsfrist von zehn Jahren, was im Vergleich zu den Regelungen für den Cannabismarkt als ungerecht empfunden wird. Diese Diskrepanz wirft Fragen zur Konsistenz der Regulierung auf und könnte die Diskussion über die zukünftige Handhabung von Cannabisprodukten in Österreich weiter anheizen.
Die geplanten Änderungen im Gesetzesentwurf könnten weitreichende Auswirkungen auf den Markt für Cannabisprodukte in Österreich haben. Die klare Regelung der Verkaufsstellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen könnte dazu beitragen, den Markt zu stabilisieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Jugendschutz und andere gesellschaftliche Interessen gewahrt bleiben.
Insgesamt zeigt die Diskussion um den Verkauf von Cannabisblüten, dass es in Österreich einen wachsenden Bedarf an klaren gesetzlichen Regelungen gibt. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie die Regierung auf die Rückmeldungen reagiert und welche endgültigen Bestimmungen im neuen Gesetz verankert werden.

