Der Rundfunkbeitrag belastet insbesondere Haushalte mit schmalem Budget. Monatlich fallen 18,36 Euro an – ein Betrag, der auf den ersten Blick
Rundfunkbeitrag: Möglichkeiten zur Befreiung und Ermäßigung für Rentner
Der Rundfunkbeitrag stellt insbesondere für Haushalte mit begrenztem Budget eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Monatlich sind dafür 18,36 Euro zu entrichten, was sich auf über 220 Euro im Jahr summiert. Für Rentner mit niedrigen Renten kann dies eine spürbare Ausgabe sein.
Rechtslage und Anspruch auf Befreiung
Die Möglichkeit zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegt. Wichtig ist, dass diese Befreiung nicht automatisch erfolgt, sondern beantragt werden muss. Anspruch auf eine vollständige Befreiung haben Rentner, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen. Das gilt auch für Empfänger von Sozialhilfe, Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege sowie Blindenhilfe oder für taubblinde Menschen.

Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, sind ebenfalls vollständig von der Zahlung befreit. Die Befreiung ist also nicht an das Lebensalter, sondern an den Bezug bestimmter Sozialleistungen gebunden, die eine Bedürftigkeit belegen.
So beantragen Sie die Befreiung
Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden. Dies kann online oder in Papierform erfolgen. Ein aktueller Nachweis, der die Leistung belegt, ist erforderlich, in der Regel reicht eine Kopie des Bewilligungsbescheids aus.
Wurde der Antrag genehmigt, gilt die Befreiung für den Zeitraum, in dem die zugrunde liegende Leistung gewährt wird, meist sechs bis zwölf Monate. Bei unbefristeten Nachweisen, wie bei dauerhafter Schwerbehinderung, kann die Befreiung bis zu drei Jahre gewährt werden.
Härtefallregelung für knapp Betroffene
Für Personen, die die strengen Voraussetzungen für Grundsicherung nicht erfüllen, gibt es die Härtefallregelung. Diese greift, wenn das verfügbare Einkommen die relevante Sozialhilfeschwelle nur geringfügig überschreitet, konkret um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag. In diesem Fall kann eine Befreiung beantragt werden, auch wenn keine Grundsicherung bewilligt wurde. Ein Ablehnungsbescheid der zuständigen Sozialbehörde, der die geringe Überschreitung dokumentiert, ist hilfreich. Wird die Härtefallbefreiung genehmigt, gilt sie in der Regel für ein Jahr und kann bei unveränderter Situation erneut beantragt werden.
Ermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Zusätzlich zur vollständigen Befreiung gibt es eine Ermäßigung für bestimmte schwerbehinderte Personen. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzt, zahlt nur 6,12 Euro monatlich. Anspruchsberechtigt sind insbesondere blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, gehörlose oder erheblich hörgeschädigte Personen sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Das Merkzeichen RF muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wobei die Voraussetzungen im Einzelfall geprüft werden.
Haushaltsbezogene Regelungen
Der Rundfunkbeitrag ist haushaltsbezogen. Das bedeutet, dass ein Antrag pro Wohnung ausreicht. Wird eine Befreiung gewährt, gilt diese automatisch für den Ehe- oder Lebenspartner sowie für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, solange sie im selben Haushalt leben. Bewohner von Pflegeeinrichtungen können oft durch die Einrichtung unterstützt werden, wenn ein Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherung vorliegt.
Fristen und Rückwirkungen
Befreiungen und Ermäßigungen gelten grundsätzlich für die Zukunft und für die Dauer der zugrunde liegenden Bewilligung. Rückwirkende Befreiungen sind nur in engen Grenzen möglich, üblicherweise maximal zwei Monate vor Antragseingang. Um Lücken und unnötige Zahlungen zu vermeiden, sollten Unterlagen zeitnah eingereicht und Verlängerungen rechtzeitig beantragt werden.
Finanzielle Entlastung durch Befreiung
Die vollständige Befreiung reduziert die monatlichen Ausgaben um 18,36 Euro, was einer jährlichen Einsparung von 220,32 Euro entspricht. Für viele Rentner ist dies ein relevanter Betrag, der im Alltag Spielräume schafft. Bei einer Ermäßigung mit dem Merkzeichen RF sinkt die monatliche Zahlung auf 6,12 Euro, was zu einer jährlichen Ersparnis von 146,88 Euro im Vergleich zum Vollbeitrag führt. Daher lohnt es sich, die eigenen Anspruchsvoraussetzungen sorgfältig zu prüfen und vorhandene Bescheide zu nutzen.
Es ist entscheidend, aktiv zu werden und den Antrag beim Beitragsservice zu stellen, um die erforderlichen Nachweise aktuell und vollständig beizufügen. Die Härtefallregelung sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden, wenn die Grundsicherung knapp verfehlt wird. Mit einem rechtzeitigen Antrag und Aufmerksamkeit lässt sich der Rundfunkbeitrag rechtmäßig vermeiden oder reduzieren, was den finanziellen Druck auf kleine Renten erheblich mindern kann.
