Prüm (ots) – Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs stoppten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Tier am vergangenen Freitag, den 17. Oktober, an…
Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs haben Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier am 17. Oktober an der Autobahn A-60 mehrere Fahrzeuge gestoppt, darunter einen Kastenwagen und einen Autotransporter.
Während der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer des Kastenwagens keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Der bulgarische Fahrer konnte keine Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr vorlegen, und weitere Ermittlungen ergaben, dass das Unternehmen, für das er tätig war, überhaupt keine solche Lizenz besitzt. Daher wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, und ein Ersatzfahrer musste den Kastenwagen übernehmen. Gegen den bulgarischen Fahrer sowie den Verantwortlichen des Unternehmens wurden Strafverfahren eingeleitet, da sie gegen die Vorschriften verstoßen hatten.
Kontrolle des Autotransporters
Im Laufe des Tages stoppte die Polizei auch einen litauischen Autotransporter, der mehrere Ford Transit und einen Ford Pritschenwagen von den Niederlanden nach Deutschland transportierte. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass die zulässigen Abmessungen des Lastwagens aufgrund einer falschen Beladung überschritten wurden. Der Transporter hatte eine Gesamthöhe von 4,36 m und eine Gesamtlänge von 19,96 m, während die erlaubten Maße lediglich 4,00 m Höhe und 18,75 m Länge betragen.
Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt, und der Verantwortliche des Transporters musste einen weiteren Transporteur beauftragen, um eines der geladenen Fahrzeuge umzusetzen, damit beide Transporter den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Außerdem wird ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer wegen Überschreitung der zulässigen Abmessungen eingeleitet, und das Unternehmen sieht sich ebenfalls einem Verfahren gegenüber, das zu einer Einziehung des Frachterlöses führen kann.

