Oberster Gerichtshof bemängelte Bearbeitungsentgelte von Bank Austria und BAWAG
Kreditbearbeitungsgebühren: Oberster Gerichtshof entscheidet zugunsten der Verbraucher
In einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, dass Banken bei der Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren die tatsächlichen Kosten nicht „grob überschreiten“ und diese transparent gestalten müssen. Dies betrifft insbesondere die UniCredit Bank Austria und die BAWAG, die in zwei aktuellen Urteilen zur Rückzahlung von Gebühren verpflichtet wurden.
Urteile des OGH und deren Auswirkungen
In den beiden Fällen, die vor den OGH gebracht wurden, wurde deutlich, dass die Bearbeitungsgebühren, die von den Banken erhoben werden, sowohl angemessen als auch nachvollziehbar sein müssen. Im ersten Fall hatte ein Verbraucher einen Kredit in Höhe von 695.000 Euro aufgenommen und sollte dafür eine Bearbeitungsgebühr von 20.850 Euro zahlen. Diese Gebühr war als Entgelt für die Bearbeitung des Kreditantrags, die Bonitätsprüfung und die Erstellung der erforderlichen Unterlagen gedacht.
Der OGH stellte fest, dass eine pauschale Bearbeitungsgebühr nicht exakt den tatsächlichen Kosten entsprechen muss, jedoch nicht erheblich darüber liegen darf. Im konkreten Fall hatte die Bank Austria einen Bearbeitungsaufwand von 20 bis 23 Stunden angegeben. Selbst unter Berücksichtigung der Softwarekosten war offensichtlich, dass die vereinbarte Gebühr von über 20.000 Euro den tatsächlichen Aufwand „grob überschreitet“.
In einem weiteren Urteil entschied der OGH, dass die von der BAWAG erhobenen Bearbeitungsgebühren ebenfalls nicht transparent genug waren. Hier wurde ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 12.150 Euro sowie zusätzliche Gebühren für Grundbuchüberprüfungen und Liegenschaftsbesichtigungen in Rechnung gestellt. Die Unklarheit über die Berechnung dieser Gebühren stellte einen Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz dar.
Reaktionen der Banken und der Verbraucherschutz
Die Bank Austria hat angekündigt, das Urteil zu überprüfen und betont, dass es sich um Einzelfälle handelt. Laut ihrer Aussage bleiben Kreditbearbeitungsentgelte grundsätzlich zulässig, solange sie im Einzelfall gerechtfertigt sind. Die BAWAG äußerte ebenfalls, dass das Urteil lediglich einen Einzelfall betrifft und sie die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Der Verbraucherschutzverein (VSV), der in einem Musterprozess gegen die Bank Austria gekämpft hat, sieht in den Urteilen einen großen Erfolg für die Verbraucher. VSV-Obfrau Daniela Holzinger betont, dass auch Teilnehmer an den Sammelaktionen des Vereins nun auf positive Urteile oder Vergleiche hoffen können. Anwalt Florian Knaipp rät Kreditnehmern, ihre Verträge auf ähnliche Gebühren zu überprüfen, da das Urteil rückwirkend gilt und Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren.
Der Prozessfinanzierer Jufina rechnet mit einer erheblichen Zunahme von Klagen, da monatlich hunderte Anfragen zu ähnlichen Fällen eingehen. Die Urteile könnten somit weitreichende Folgen für viele Kreditnehmer haben, die möglicherweise zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückfordern können.
Fazit und Ausblick
Die Entscheidungen des OGH setzen einen wichtigen Präzedenzfall für die Transparenz und Fairness von Kreditbearbeitungsgebühren. Verbraucher sollten sich der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um zu viel gezahlte Gebühren zurückzufordern. Die Entwicklungen in dieser Angelegenheit werden weiterhin aufmerksam verfolgt, da sie das Potenzial haben, die Praktiken der Banken im Umgang mit Kreditbearbeitungsgebühren grundlegend zu verändern.

