Auch heuer sind wieder zahlreiche Zuschüsse und Bonuszahlungen verfügbar, die für eine finanzielle Entlastung bei vielen Beschäftigten sorgen sollen. So können Arbeitnehmer bereits jetzt von bis zu 1.200 Euro profitieren. Alle Details je Bundesland finden
Steuerrückzahlungen und Pendlerhilfen: Finanzielle Unterstützung 2024
Im Jahr 2024 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich durchschnittlich 1.000 Euro beim Steuerausgleich zurückholen. Eine neue App ermöglicht es, diesen Prozess in nur wenigen Minuten zu erledigen. Es gibt zahlreiche finanzielle Unterstützungen, die je nach Bundesland und individueller Lebenssituation zur Verfügung stehen. Die Höhe der Zuschüsse kann dabei zwischen mehreren Hundert und bis zu 1.200 Euro variieren.
Wichtige Fristen und Antragsverfahren
Es ist wichtig, die Fristen für die Beantragung dieser Unterstützungen im Auge zu behalten, da einige bereits in wenigen Tagen enden. Besonders Pendlerinnen und Pendler sind auf diese Entlastungsmaßnahmen angewiesen, da die Kosten für das Autofahren, insbesondere durch steigende Spritpreise, zunehmen. Die Zuschüsse unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich.
Finanzielle Unterstützung in den Bundesländern
- Niederösterreich: Hier wird die „NÖ Pendlerhilfe“ von bis zu 1.000 Euro angeboten. Ein Antrag kann online eingereicht werden, und die Auszahlung erfolgt rückwirkend für das Kalenderjahr 2024. Die Frist für die Anträge endet am 31. Oktober 2025. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich und eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 km. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.000 Euro monatlich für Alleinstehende und 4.400 Euro für Ehepaare mit einem Kind.
- Kärnten: In Kärnten kann der Fahrtkostenzuschuss für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden. Die maximale Auszahlung beträgt 825 Euro, abhängig von der Wegstrecke und dem Einkommen. Die Einkommensgrenzen liegen bei 31.680 Euro für die Nutzung eines Privatfahrzeugs und 35.000 Euro für öffentliche Verkehrsmittel.
- Oberösterreich: Hier gibt es einen Pendlerzuschuss von bis zu 421 Euro. Anträge sind bis zum 28. Februar 2026 möglich. Die Voraussetzungen umfassen eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 km und ein Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro.
- Steiermark: Die Pendlerbeihilfe wird rückwirkend für das Jahr 2024 ausgezahlt, mit einem maximalen Betrag von 389 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Dezember 2025.
Die Zuschüsse sind oft gestaffelt und hängen von der Entfernung zur Arbeitsstätte sowie vom Einkommen ab. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die jeweiligen Anforderungen und Fristen zu informieren, um keine finanziellen Vorteile zu verpassen.
Steuerrückzahlungen einfach und schnell beantragen
Mit der neuen Steuer-App können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Steuerausgleich schnell und unkompliziert erstellen. Diese App hilft dabei, die Rückzahlungen vom Finanzamt in kurzer Zeit zu erhalten. Das Potenzial, durchschnittlich 1.000 Euro zurückzuholen, macht die Nutzung der App zu einer attraktiven Option für alle, die ihre Finanzen optimieren möchten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Jahr 2024 zahlreiche Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung gibt, die Pendlerinnen und Pendler sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen können. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote zu prüfen und rechtzeitig Anträge zu stellen, um von den verfügbaren Zuschüssen profitieren zu können.

