SV-Bonus bringt heuer vielen noch mehr als 1.330 Euro auf das Konto

Arbeitnehmer und Pensionisten können auch in diesem Jahr wieder von bis zu 637 bis 1.331 Euro als SV-Bonus profitieren. Anspruch haben Personen, die geringe Einkommen beziehen und daher nur wenig oder gar keine Lohnsteuer bezahlen. Alle Details findet man

In diesem Jahr können viele Arbeitnehmer und Pensionisten erneut mit einer Rückerstattung von durchschnittlich 1.000 Euro bei ihrem Steuerausgleich rechnen. Dank einer neuen App ist es nun möglich, diesen Prozess in nur wenigen Minuten durchzuführen. Die Rückerstattungen sind in diesem Jahr aufgrund erhöhten Absetzbeträgen und Anpassungen besonders vorteilhaft.

 

SV-Bonus bringt heuer vielen noch mehr als 1.330 Euro auf das Konto

Vorteile der antragslosen Veranlagung

Seit dem 1. Juli wird für Personen, die keinen eigenen Steuerausgleich beantragt haben, eine antragslose Veranlagung durchgeführt. Jedoch kann ein eigener Antrag in der Regel zu deutlich höheren Rückzahlungen führen. Selbst diejenigen, die keine oder nur sehr geringe Lohnsteuer entrichten, können von dieser Regelung profitieren. Für das Steuerjahr 2024 sind Rückerstattungen von bis zu 1.331 Euro pro Person als direkte Auszahlung oder Sozialversicherungsbonus möglich.

Besonders für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, die aufgrund ihrer geringen Steuerbelastung keine Steuerrückerstattung erhalten, gibt es die Möglichkeit, von einer sogenannten Negativsteuer zu profitieren. Diese stellt eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen dar und ist für diejenigen gedacht, die aufgrund einer niedrigen Steuerlast keine Rückzahlungen erhalten können.

Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung werden unter anderem der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag direkt vom Finanzamt auf das Konto überwiesen, wenn die berechnete Einkommensteuer unter 0 Euro liegt.

Höchstwerte der Rückerstattungen

Für das Steuerjahr 2024 können Höchstwerte der Sozialversicherungsrückerstattungen von bis zu 1.215 Euro bei der Arbeitnehmerveranlagung erreicht werden. Wenn auch ein Anspruch auf die Pendlerpauschale besteht, kann dieser Betrag auf maximal 1.331 Euro steigen. Pensionisten haben Anspruch auf 80 Prozent davon, was 637 Euro entspricht. Arbeitnehmer und Pensionisten mit geringen Einkünften können somit ebenfalls von der Rückerstattung profitieren und sich Teile ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurückholen.

Für die Veranlagung im Jahr 2025 werden diese Werte erneut angehoben und um die Inflationsrate angepasst. Ab 2026 sind sogar Rückerstattungen von bis zu 1.398 Euro für Arbeitnehmer möglich.

Kindermehrbetrag und neue Absetzbeträge

Zusätzlich haben Personen, die aufgrund eines zu niedrigen Einkommens nicht vom Familienbonus profitieren, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser bringt in diesem Jahr 700 Euro pro Kind als Negativsteuer, im Vergleich zu 550 Euro im Vorjahr. Der Anspruch besteht, wenn mindestens 30 Tage lang steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt wurden und ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.

Bei einer geringen Steuerlast wird die Differenz zwischen dem beantragten Familienbonus und der Höhe des Kindermehrbetrags ausgezahlt, sofern der Familienbonus die Einkommensteuer auf 0 Euro reduziert hat.

Die neuen Absetzbeträge für die Veranlagung im Rahmen des Steuerausgleichs sind wie folgt:

  • Alleinverdienerabsetzbetrag: 572 Euro (2024), 601 Euro (2025)
  • Alleinerzieherabsetzbetrag: 572 Euro (2024), 601 Euro (2025)
  • Kinderabsetzbetrag: 67,80 Euro (2024), 70,90 Euro (2025)
  • Mehrkindzuschlag: 23,30 Euro (2024), 24,40 Euro (2025)
  • Pensionistenabsetzbetrag: 954 Euro (2024), 1.002 Euro (2025)
  • Verkehrsabsetzbetrag: 463 Euro (2024), 487 Euro (2025)
  • Unterhaltsabsetzbetrag: 35 bis 69 Euro (2024), 37 bis 73 Euro (2025)

Mit der neuen Steuer-App können Arbeitnehmer und Pensionisten schnell und unkompliziert ihren Steuerausgleich erstellen und sich durchschnittlich 1.000 Euro vom Finanzamt zurückholen.

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