Ärztekammer erbost: ÖGK will Obergrenze beim Wahlarzthonorar

Zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Ärztekammer zeichnet sich ein neuer Streit ab. ÖGK-Obmann Andreas Huss plädierte am Montag im Ö1-Morgenjournal für eine Obergrenze für Wahlarztrechnungen nach deutschem Vorbild. Die Ärztekammer zeigte sich über den Vorschlag erbost.

Ein neuer Konflikt zeichnet sich zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Ärztekammer ab. Der Obmann der ÖGK, Andreas Huss, hat in einem Interview für eine Obergrenze bei Wahlarztrechnungen plädiert, inspiriert von ähnlichen Regelungen in Deutschland. Diese Äußerung hat beim Vorstand der Ärztekammer für Empörung gesorgt.

Huss äußerte, dass er vermehrt Beschwerden von Patientinnen und Patienten erhalte, die über hohe Kosten bei Wahlarztbesuchen klagten. Oftmals würden sie 200 Euro zahlen, während sie nur 30 Euro von der Krankenkasse zurückerhielten. Er wies darauf hin, dass Wahlarztgebühren häufig das Zehn- bis Fünfzehnfache des Kassentarifs betragen, was für viele untragbar sei. Daher fordert er eine Begrenzung des Wahlarzthonorars, ähnlich der deutschen Regelung, die das Zweieinhalbfache des Kassentarifs vorsieht.

Die Ärztekammer reagierte scharf auf die Vorschläge von Huss. Funktionär Edgar Wutscher wies die Behauptungen des ÖGK-Obmanns als falsch zurück. Er betonte, dass es nicht zutreffe, dass Wahlarztgebühren derart überhöht seien. Wutscher argumentierte zudem, dass die ÖGK mit falschen Zahlen operiere und ein Eingreifen in die Honorargestaltung der Ärzte nicht akzeptabel sei. Jeder Arzt habe das Recht, eine Rechnung in der Höhe zu stellen, die er für angemessen halte. Sollte eine Rechnung als zu hoch empfunden werden, könne dies bei der Ärztekammer rechtlich angefochten werden.

Wutscher kritisierte außerdem die wiederholten Angriffe der ÖGK gegen Wahlärzte und forderte eine Verbesserung der Kassenverträge, um diese für Berufseinsteiger attraktiver zu gestalten. Johannes Steinhart, Präsident der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien, warnte, dass eine Deckelung der Wahlarzthonorare dazu führen könnte, dass viele Ärzte ihre Praxen nicht mehr aufrechterhalten könnten. Er hob hervor, dass Wahlärzte dem solidarischen Gesundheitssystem täglich Kosten und Ressourcen ersparen.

Die ÖGK erhielt Unterstützung von der steirischen Privatversicherung Merkur, die bestätigte, dass ihr ebenfalls fragwürdige Honorarnoten von Wahlärzten vorgelegt werden. Dies führe dazu, dass die Versicherungsprämien steigen, was letztlich die Kundinnen und Kunden belasten würde.

Der grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner reagierte auf den Vorschlag der ÖGK mit der Aufforderung, dass das Ziel vielmehr darin bestehen sollte, ausreichend Kassenplätze zu schaffen, um zu verhindern, dass Menschen gezwungen sind, Wahlarztleistungen in Anspruch zu nehmen. Er betonte die Notwendigkeit eines bundesweit einheitlichen Gesamtvertrags, über den die ÖGK und die Ärztekammer seit zwei Jahren verhandeln. Eine Einigung wird bis zur Mitte des nächsten Jahres angestrebt.

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